Die Testpflicht entfällt für alle Mitarbeitenden sowie Besucher:innen von teil- und vollstationären Einrichtungen. Ab sofort können Sie daher unsere Einrichtung wieder ohne vorherigen Test betreten.
Das Tragen von FFP2-Masken oder der sogenannten OP-Masken entfällt für alle Mitarbeitenden in allen Einrichtungen der Pflege.
Besucher:innen sind jedoch bis zum 07.04.2023 entsprechend dem Infektionsschutzgesetz weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen und sich Ihre eigene Maske mitzubringen.